Ihre Fragen – FAQ

1. Wie weiß ich das ich einen guten Immobilienmakler gewählt und gefunden habe?

Internetpräsentz 

Ein guter und verständlicher Online-Auftritt eines Maklers gibt Ihnen den ersten Eindruck. 

Das Auftreten des Maklers

Gepflegtes Auftreten, Souveränität, Höflichkeitsformen, Engagement und Zuverlässigkeit sind beim Immobilienverkauf wichtige Faktoren.

 

 

Leistungsangebot und Service

Ein guter Makler bietet Ihnen mehr als den reinen Verkauf. Er ermittlet Ihnen den Wert der Immobilie, dieser von gezielten Faktoren abhängig ist. Erstellt Ihnen ein aussagekräftiges professionelles Exposé und kümmert sich um Ihre Dokumente, Kaufinteressenten und Verträge.

Er hält Sie stets auf dem Laufendem.

2. Welche Arten von Makleraufträgen gibt es?

Einfacher Maklerauftrag

Der einfache Auftrag gibt dem Eigentümer den größtmöglichen Freiraum. Sie als Eigentümer behalten damit das Recht, zeitgleich auch andere Immobilienmakler formlos zu beauftragen. Dabei sollten Sie allerdings daran denken, dass Ihr Makler sehr wahrscheinlich nicht so zielgerichtet hinter dem Verkauf stehen wird, wie bei einem Alleinauftrag.

 

 

Einfacher Makler-Alleinauftrag

Der einfache Alleinauftrag schließt die Beschäftigung mehrerer Immobilienmakler aus. Trotzdem können Sie als Eigentümer weiterhin selbst den Hausverkauf steuern und Ihr Haus eigenständig verkaufen.

 

 

Qualifizierter Makler-Alleinauftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag garantieren Sie Ihrem Makler die alleinige Entlohnung. Der Makler ist fokusiert und besonders bemüht, Ihr Haus erfolgreich und zeitnah zu bestmöglichem Preis zu verkaufen. Sollte der Kontakt zum Käufer tatsächlich über Sie als Eigentümer hergestellt werden, wird er an den Makler weitergeleitet. Dieser übernimmt dann alle weiteren Schritte und erhält dafür die Provision.

 

 

3. Welchen Maklerauftrag bevorzugen wir?

Wir arbeiten gerne mit dem Qualifiziertem Makler-Alleinauftrag, um Ihnen die bestmögliche und erfolgreiche Dienstleistung bieten zu können. 

 

4. Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Verteilung der Provision ist seit Dezember 2020 gesetzlich festgelegt. So darf der Käufer bei der Immobilienvermittlung nicht mehr zahlen als der Verkäufer – also maximal 50%. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen.

 

Ein Beispiel: Einigen sich der Makler und der Immobilieneigentümer auf eine Verkaufsprovision von 3 Prozent zzgl. gesetzl. MwSt., so muss der Käufer ebenfalls nur maximal 3 Prozent Käuferprovision zzgl. gesetzl. MwSt. bezahlen.

 

Die vereinbarte Maklerprovision wird in der/dem Maklervereinbarung festgehalten.

 

 

 

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